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Service

Jahresbelegsprüfung

Alle angemeldeten Registrierkassen müssen einen Jahresbeleg erstellen!

Auch wenn Sie aktuell geschlossen haben!
Der Beleg muss spätestens bis zum 15.02.2020 (z.B. über die Belegcheck-App am Smartphone oder über das Service von Fiskaltrust) geprüft werden!

Der Beleg muss 7 Jahre aufbewahrt werden!

Genauere und weiterführende Informationen zum Ablauf erhalten Sie bei ihrem Steuerberater und auf der Homepage der Wirtschaftskammer oder des Bundesministeriums für Finanzen.

Belegerstellung – Nullbeleg/Monatsbeleg/Jahresbeleg

So funktioniert die vom Finanzamt vorgeschriebene erstmalige Erstellung:

Belegprüfung mittels BMF Belegcheck-APP

Belegprüfung mittels
BMF Belegcheck APP

Wichtige Info

E-Mail von Fiskaltrust

FISKALTRUST Status

Das fiskaltrust.Meldungssystem hat am 12.4.2018 an alle Kunden, die in unserem System noch nicht bearbeitete wichtige Finanzamtsmeldungen haben ein letztes Erinnerungsmail gesandt, mit dem Hinweis, dass es nun keine weiteren Erinnerungen diesbezüglich mehr geben wird.

Sollten Sie alle ihre rechtlich relevanten Meldungen selbst gemeldet haben, so können Sie diese Aufforderung ignorieren.
Sollte Ihr Steuerberater zuverlässig diese Meldungen für Sie durchführen, so können Sie diese Aufforderung ignorieren.
Wenn sie unsicher sind, ob alle Meldungen korrekt durchgeführt wurden, so loggen sie sich bitte ins Fiskaltrust Portal ein und prüfen sie die Meldungen unter https://portal.fiskaltrust.at/AccountProfile/ATFon.

WIE WIR IHNEN HELFEN KÖNNEN:

Wenn Sie E-Mails von fiskaltrust mit diesem Inhalt erhalten bitte diese unter Angabe Ihrer Daten (Name des Betriebs, Adresse, an hotline@gastroassistent.at weiterleiten.

Diese E-Mails entstehen, weil in Ihrem Fiskaltrust Portal noch Meldungen oder Belegprüfungen als „anstehend“ hinterlegt sind.

Wir werden uns nach Weiterleitung der E-Mail mit Ihnen zu unseren Bürozeiten
MO bis FR: 08:00-17:00 Uhr
in Verbindung setzen und ihnen die weiteren Schritte erklären.

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